Steuerberater Roland Franz rät, Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens beantragenEssen, 19. September 2012******Die Besteuerung von Firmenwagen ist im Umbruch. Im Grundsatz gilt: Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. ......
Mit neuer Rechtslage und einer eigens dazu entwickelten Anwendung können Unternehmen und Mitarbeiter jetzt bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Firmenwagennutzung erheblich sparen. Einzige Voraussetzung ist die Anmeldung für das Steuersparmodel bis 31. Dezember 2011....