Steuerberater Roland Franz rät, Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens beantragenEssen, 19. September 2012******Die Besteuerung von Firmenwagen ist im Umbruch. Im Grundsatz gilt: Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. ......
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18.07.2012 (X R 41/11) können diese Aufwendungen nicht als Sonderausgaben angesetzt werden. Denn hierzu zählen nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erlangung eines Versicherungsschutzes stehen. ......